Das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Vertreibung der Sudetendeutschen:
Die sowjetischen Truppen drangen von Osten über die Slowakei nach Mähren ein, die Amerikaner von Westen her nach Böhmen.
Schon vor dem Heranrücken der Roten Armee flüchteten viele Deutsche nach Sachsen, Bayern oder Österreich, um abzuwarten, bis sie wieder zurückkehren könnten. Doch die meisten Protektorats-Deutschen blieben.
Am 5.Mai 1945 machten die Tschechen ihre Revolution.
Am 8.Mai erfolgte die Kapitulation.
Am 9.Mai besetzte die Rote Armee Prag.
Hier und im ganzen Land brach nun der blutige Terror gegen die Deutschen aus.
Von Mai bis etwa November 1945 fand die sogenannte "Wilde Austreibung" statt, mit Massenterror, Pogromen, Exzessen und Massenvertreibungen aus den größeren Städten, Sprachinseln und Randgebieten. Von Januar bis November 1946 erfolgte die sogenannte "Geregelte Vertreibung" aus dem sudetendeutschen Binnenland.
Zwischen dem 19.Januar 1946 und dem 27.November 1946 verließen insgesamt 1115 Eisenbahntransporte mit durchschnittlich je 1200 Sudetendeutschen ihre Heimat.
Die Transporte gingen vorwiegend in die amerikanische Besatzungszone (Bayern, Nord-Württemberg, Hessen). Die britische und französische Besatzungszone sperrten sich gegen den Zuzug von Vertriebenen.
Die "rechtlichen" Grundlagen
Die im Frühjahr 1945 in die ehemaligen tschechoslowakischen Gebiete übersiedelte tschechische Exil-Regierung unterstand zunächst kraft Kriegs- und Okkupationsrecht der sowjetischen und amerikanischen Herrschaft. Den Sowjets unterstand der größte Teil von Böhmen, das gesamte Mähren, Schlesien, die Slowakei und die Karpato-Ukraine. Das galt auch für die damals völkerrechtlich noch zu Deutschland gehörenden Sudetengebiete. Sie standen zunächst unter sowjetischem und amerikanischem Okkupationsrecht und wurden erst nach Abmarsch der Truppen der Autorität der tschechoslowakischen Regierung unterstellt.
In dieser völkerrechtlichen Lage erging eine Proklamation der umgebildeten tschechoslowakischen Regierung, die die leitenden Grundsätze für ein Staatsprogramm entwickelte und auch die gegenüber den Sudetendeutschen geltenden Grundsätze niederlegte. Dieses vom 5. April 1945 datierte Programm ist als "Kaschauer Statut" bekannt geworden.
Es ist von sämtlichen damaligen Regierungsmitgliedern unterzeichnet worden und somit ein offizieller Staatsakt; es enthält die Grundlinien des künftigen Staatsaufbaues und zugleich eine Art Regierungsprogramm.
Die Sudetenfrage wird im § VIII des Statutes behandelt. (S.264/265 - Die Sudetenfrage von Raschhofer und Kimminich).
Folgende Maßnahmen gegenüber früheren Staatsbürgern deutschen und magyarischen Volkstums, wie gegenüber Zuwanderern dieser Volkszugehörigkeit seit 1938 sind darin enthalten:
a) Für Zuwanderer nach 1938: Widerruf des Niederlassungsrechts und Ausweisung;
b) Als persönliche Straffolge: Ausweisung früherer tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher und ungarischer Volkszugehörigkeit nach Verurteilung wegen Verbrechen gegen die tschechoslowakische Republik.
c) Für Staatsbürger deutscher und magyarischer Volkszugehörigkeit (Staatsbürger vor 1938) genereller Entzug der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, aber mit der Einräumung der Wiederverleihung nach persönlicher Option auf Grund individueller Entscheidung.
Weitere Angaben etwa über die Stellung solcher Personen, deren Optionsgesuch abgelehnt wurde, kennt das Kaschauer Statut nicht.
Die Regelung der Rechtsstellung der Sudetendeutschen durch die tschechoslowakische Gesetzgebung kehrte nun die Grundsätze des Kaschauer Staatsprogramms um. Dieses hatte eine Ausweisung nur wegen Verbrechen gegen die tschechoslowakische Republik oder das tschechoslowakische Volk vorgesehen.
Folgende Gesetze, die "Benesch-Dekrete", wurden erlassen:
19.Mai 1945: Das Vermögen und Eigentum der Deutschen wurde unter nationale Verwaltung gestellt.
19.Juni 1945: "Retributionsdekret" über die Bestrafung nazistischer Verbrecher, Verräter und ihrer Helfershelfer und über die Volksgerichte.
21.Juni 1945: Dekret über die Konfiszierung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen und Magyaren und die beschleunigte Aufteilung.
20.Juli 1945: Dekret über die Besiedlung des konfiszierten landwirschaftlichen Bodens.
2.Aug. 1945: Verfassungsdekret über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen deutscher und magyarischer Nationalität.
19.Sept.1945: Dekret über die Arbeitspflicht
25.Okt. 1945: Dekret über die Konfiskation des feindlichen Vermögens."Konfisziert wird ohne Entschädigung."
8.Mai 1946: Gesetz, das "alle Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatten", als "rechtmäßig erklärt", "auch wenn sie nach geltendem Recht strafbar gewesen wären".
Damit wurden alle an den Deutschen verübten Verbrechen und die Täter amnestiert.
Opfer an Menschen und materielle Schäden
Von den 3,5 Millionen Sudetendeutschen sind mehr als 3 Millionen vertrieben worden, etwa 200 000 blieben in der CSR zurück. Darunter befanden sich solche, die von sogenannten Volksgerichten als Kriegsverbrecher verurteilt wurden (über 60 000) und ferner zu Zwangsarbeit Eingesetzte, z.B. im Uranbergbau; etwa 1000 von ihnen wurden gehängt. Außerdem wurden Facharbeiter und Spezialisten zurückgehalten, die von der Industrie dringend zur Fortführung der Betriebe benötigt wurden.
Vom Statistischen Bundesarchiv in Wiesbaden sind 241 000 Sudetendeutsche als Opfer der Vertreibung aus der Tschechoslowakei registriert, nach anderen Quellen sollen es 272 000 Menschen sein.
Das gesamte enteignete private und öffentliche Volksvermögen der Sudetendeutschen wird mit 265 Milliarden DM (Stand 1981) angegeben.
Die Eingliederung
Von Anfang an war Bayern das Hauptaufnahmeland für die geflüchteten und vertriebenen Sudetendeutschen.
Die vertriebenen Sudetendeutschen kamen mit den Millionen anderen Flüchtlingen, Vertriebenen und Heimatlosen aus Ost-und Westpreußen, Pommern, Schlesien und dem Südosten in ein zerstörtes Deutschland, das in vier Besatzungszonen geteilt war, ohne Zentralregierung.
Bayern z.B. hatte 1939 7 Millionen Einwohner, Ende 1945 waren es über 8 Millionen, und Ende 1948 war die Einwohnerzahl bis auf 9 340 000 gestiegen.
Es ist heute fast unvorstellbar, wie die Aufnahmeländer mit diesem Menschenzustrom fertig werden konnten. Zumal nach dem Zusammenbruch die gemeindlichen Verwaltungen erst wieder aufgebaut werden mußten.
Die Vertriebenen lernten die verschiedenen Lagerarten kennen - Grenzdurchgangslager, Grenzauffanglager, Regierungs- und Regierungsdurchgangslager, Landrats- und Kreislager, Massenlager, Wohnlager, Wohnsiedlungen - und schließlich Privatunterkünfte in Wohnungen Einheimischer wo Wohnraum beschlagnahmt worden war.
Viele Vertriebene mußten jahrelang in Lagern hausen, auch dann noch als die Transporte längst eingestellt waren.
So gab es in Bayern am 1.Januar 1949 noch über 500 Lager der Flüchtlingsverwaltung mit 96 000 Insassen. Nach zwei Jahren waren es 200 Lager weniger, nämlich über 300, mit 68 000 Insassen. Erst 1960 hatte für alle Vertriebenen die z.T. schreckliche Lagerzeit ein Ende gefunden.
Anfangs wurden die Flüchtlinge in Bayern aus Wehrmachtsbeständen verpflegt. Bis April 1948 war die Verpflegung in den Lagern und in den angeschlossenen Heimen und Krankenhäusern umsonst. Dann wurde ein Tagessatz von 60 Pfennig, 1949 von 1,20 bis 1,40 DM (von einer gewissen Einkommensgrenze an) erhoben.
An die fünf Millionen Wohnungen fehlten. Von 1945 bis Ende 1950 wurde durch eifrige Bautätigkeit der Wohnbestand erhöht. Aber auch noch 1960 bestand in der Wohnungsbelegung der Unterschied zwischen Vertriebenen und Nichtvertriebenen: Die Wohnungen der Vertriebenen waren im Durchschnitt dichter belegt.
In den ersten Nachkriegsjahren stand in der amerikanischen Zone die "Wohnraumbeschaffung" unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung. Wohnraum wurde beschlagnahmt, Vertriebene wurden als Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen. Die Beschlagnahmen verliefen trotz dem verständlichen Widerwillen der Betroffenen überwiegend reibungslos, und das Zusammenleben der Haus- und Wohnungsinhaber mit den "Eingewiesenen" reichte von "gutnachbarlich" über "erträglich" bis "unzumutbar".
Frühzeitig oft bald nach ihrer Ankunft im Aufnahmeort, begannen Vertriebene, sich selber um die Wohnraumbeschaffung zu kümmern. Sie setzten zerstörte Wohnräume instand, bauten Schuppen, Lagerräume, Werkhallen und was immer sie an Mauern und Dächer vorfanden, zu Notunterkünften oder auch zu festen Wohnhäusern und Wohnungen aus, nur um dem Lagerleben zu entkommen und wieder in den eigenen vier Wänden leben, ein neues Leben anfangen zu können.
Bald beteiligten sie sich auch an Siedlungswerken, oder gründeten selber welche. Der Staat unterstützte solche Vorhaben. Vor allem in ländlichen Gebieten entfaltete sich diese Siedlungstätigkeiten, da dort das Bauland erheblich billiger als in den Städten war.
Das andere Hauptproblem war die Arbeitsbeschaffung. Wie bei der Wohnungsbeschaffung kümmerten sich viele Vertriebene selbst darum. Sie setzten ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ein.Viele errichteten Bertriebe, sammelten Fachleute und Facharbeiter und fingen aus eigener Kraft zu arbeiten an. Im Juni 1948, zur Zeit der Währungsreform gab es unter den Vertriebenen in Bayern 590 000 Erwerbstätige und lediglich 51 500 Arbeitslose. Durch die Währungsreform stieg die Zahl der Arbeitslosen jedoch wieder auf 200 000 an, da viele Betriebe zugrunde gingen. Oft war die Berufstätigkeit der Vertriebenen gegenüber einst mit einer sozialen Niederstufung verbunden, doch alles war besser als das "Stempelngehen".
Einen verhältnismäßigen guten Wiedereinstieg hatten die heimatvertriebenen Lehrer. 1948 war z.B. in Bayern jeder dritte Volkschullehrer ein Vertriebener. Auch die meisten Akademiker fanden nach einiger Zeit eine angemessene Tätigkeit. Schwierig war es, Bauern in größerer Zahl zu landwirtschaftlichem Besitz zu helfen. Hier ist die stärkste soziale Umschichtung zu verzeichnen.
In Bayern war jeder sechste Industriebetrieb ein Betrieb von Vertriebenen. So kann man wohl sagen, daß sich die Wirtschaftsstruktur dank der Vertriebenen stark gewandelt hat: Aus dem Agrarland Bayern wurde ein Industrieland.
Der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung in der Bundesrepublik hob auch die Lebensverhältnisse der Vertriebenen.
Freilich, die Vermögensverluste der Vertriebenen wurden nicht - auch durch den Lastenausgleich nicht - ersetzt. Fast das ganze Bauerntum und ein großer Teil des Mittelstandes der Vertriebenen blieben auf der Strecke.
Ein groß angelegtes Vorhaben, die Vertriebenennot zu lindern und den Vertriebenen Arbeit und Wohnung zu verschaffen, waren die umfangreichen Umsiedlungsaktionen, der sogenannte Länderausgleich, vor allem in den Jahren 1948 bis 1952. Bis Ende 1968 wurden insgesamt über eine Million Bewerber aus überbelegten in andere Bundesländer umgesiedelt.
Schließlich wurde zur Linderung des Vertriebenenproblems ernsthaft auch für die Auswanderung geworben. Frankreich wollte 20 000 deutsche Arbeitskräfte aufnehmen, England 10 000 sudetendeutsche Frauen und Mädchen zwischen 18 und 35 Jahren für seine Textilindustrie. Aber das stieß bei den Sudetendeutschen auf Ablehnung. Doch sind immerhin einige Tausend Sudetendeutsche nach Übersee ausgewandert, nach Kanada und Südamerika, nach Südafrika und Australien. Nach der Währungsreform sank der Auswanderungswille mehr und mehr. Am längsten erhielt er sich bei den vertriebenen Bauern.
Das vom Parlamentarischen Rat am 23.Mai 1949 in Bonn verkündete Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bezieht in seinem Artikel 116 die Vertriebenen und Flüchtlinge ausdrücklich mit ein. Denn der Absatz 1 lautet (in der Fassung vom 1.Juli 1960): "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Damit wurde auch die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit für die Sudetendeutschen eindeutig geklärt, obwohl die deutschen Behörden schon zuvor meist davon ausgegangen waren, daß die Sudetendeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen.
Als sich der erste Deutsche Bundestag 1949 - noch unter Besatzungsrecht - an die Arbeit machte, stand vor ihm ein Berg drängender Probleme. Die mit den Vertriebenen zusammenhängenden sozialen Fragen hatten dabei besonderes Gewicht. Nachdem der Wirtschaftsrat 1949 noch das Soforthilfegesetz und das Flüchtlingssiedlungsgesetz (zur Eingliederung von Heimatvertriebenen in die Landwirtschaft) verabschiedet hatte, beschloß der Deutsche Bundestag während der ersten Wahlperiode folgende, die Vertrieben ganz oder teilweise betreffende Gesetze:
1.Wohnungsbaugestz (1950)
Kriegsfolgenhilfegesetz (1950)
Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (1951)
Notaufnahmegesetz (1951)
Gesetz zur Umsiedlung von weiteren 300 000 Heimatvertriebenen aus Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (1951)
Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (1952)
Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegsschäden (1952)
Gesetz über den Lastenausgleich (1952)
Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (1953)
Flüchtlingsnotleistungsgesetz (1953)
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, 1953)
Fremdrentengesetz (1953)
Es ist hier nicht möglich, auf den Inhalt und die Bedeutung der einzelnen Gesetze einzugehen. Auf alle Fälle haben im Bundestag Abgeordnete der Vertrieben mitgearbeitet, und ihnen sind entscheidende Formulierungen zu danken. So enthält das Lastenausgleichsgesetz eine Reihe von wichtigen Bestimmungen, die der Sudetendeutsche Hans Schütz eingebracht hat. Auch wenn die Leistungen aus dem Lastenausgleich keine volle Entschädigung für das Verlorene brachten, so verhinderten sie doch zu starke soziale Spannungen. Damit trugen sie zur Sicherung der gesellschaftspolitischen Grundlagen der Bundesrepublik erheblich bei.
Mit den aufgezählten Gesetzen hat der erste Deutsche Bundestag gute gesetzliche Voraussetzungen für die Eingliederung der Vertriebenen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik, für ihre Gleichstellung und Alterssicherung geschaffen.
Amerikaner und Briten waren in den ersten Nachkriegsjahren überzeugt, daß die Vertriebenenfrage in ihren Besatzungszonen lediglich eine Frage der wirtschaftspolitischen und sozialen Eingliederung sei und daß sie zu keiner politischen Frage werde, wenn die Vertriebenen nur aus ihrer größten Not herauskämen. Deshalb wurde ihnen zunächst jeglicher Zusammenschluß zu politischen und kulturellen Zwecken und auch die Verbindung untereinander durch eine eigene Presse verboten: Sie sollten schnell zu Gleichen unter Gleichen werden - ohne Sonderinteressen. Die Amerikaner und Briten sollten aber bald erfahren, daß es für die deutschen Vertriebenen neben Brot, Wohnung und Arbeit noch andere lebensnotwendige Werte gibt - wie Familie, Glauben, Heimat, Volkstum, Gemeinschaft mit Freunden, Nachbarn, Verwandten. So mißachteten oder umgingen die heimatvertriebenen Sudetendeutschen das alliierte Verbot und suchten unter dem Deckmantel sozialer und kirchlicher Betreuung mit Freunden, Schicksalsgenossen und Gleichgesinnten in Verbindung zu gelangen. So waren die "Sudetendeutsche Hilfsstelle" und die "Kirchliche Hilfstelle", beide in München, Anlauf- und Sammelpunkt für die nach Bayern eingeströmten Sudetendeutschen.
Die "Sudetendeutsche Hilfsstelle" war von vornherein landsmannschaftlich ausgerichtet. Bei der "Kirchlichen Hilfsstelle" entstand schon im Januar 1946 die "Ackermann-Gemeinde" als eine lanssmannschaftliche sudetendeutsche Vereinigung. 1948 begann der Aufbau der "Sudetendeutschen Landsmannschaft". Ihr gesellte sich eine große Zahl weiterer sudetendeutscher Organisationen unterschiedlicher Art zu.
Sobald die Sudetendeutschen - wie die anderen Vertriebenen - in den westdeutschen Aufnahmeländern eine Möglichkeit fanden oder bekamen, schlossen sie sich zusammen, um auch politische Ziele anzustreben. Es entstand der BHE - Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten, der als politische Partei auftrat und seine Vertreter in die Landtage und 1953 auch in den Deutschen Bundestag entsandte.
Das andere politische Anliegen, das heimatpolitische, vertraten die SL und die Gesinnungsgemeinschaften.
Von Anfang an ging es den Vertriebenen um die politische Vertretung in den Parlamenten - sei es durch die eigene Vertriebenpartei oder durch die Mitarbeit in den bestehenden politischen Parteien.
Die sogenannte "Eichstätter Adventserklärung" vom 30.November 1949, die 17 sudetendeutsche Persönlichkeiten unterschiedlicher weltanschaulicher und parteipolitischer Herkunft ausarbeiteten und unterschrieben, ist die erste politische Willenserklärung von Sudetendeutschen vor der Öffentlichkeit. Sie lehnt eine kollektive Beschuldigung des tschechischen wie des polnischen Volkes ab, stellt jedoch fest: "Unsere unabdingbare Forderung ist die Rückgabe der Heimat in den Sprachgrenzen und Siedlungsverhältnissen von 1937."
Sie sollte "im Rahmen einer föderalistischen Gesamtordnung Europas" geschehen.Adenauer hielt diese Formulierung für richtig und sehr gut.
Am 25.Januar 1950 folgte die Detmolder Erklärung . Sie spricht sich aus für die Erhaltung der Volksgruppe, des Heimatbewußtseins und des Rechtsanspruchs auf die Heimat, für Vermittlung des grenzdeutschen Erfahrungsgutes an das deutsche Volk, für Verpflichtung zu gegenseitigen Hilfe, gegen eine Kollektivschuld, für Aufklärung in aller Welt und Mitarbeit an einer Neugestaltung Europas zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet auf der Grundlage der Selbstbestimmung seiner Völker und zwar gegründet "nicht auf Vergeltung und Rache, Haß und Ressentiment, sondern auf Rechtsgrundsätze und die Wahrung der Menschenwürde unter allen beteiligten Völkern."
Diese beiden Erklärungen fanden über die Sudetendeutschen hinaus unter allen Vertriebenen Zustimmung.
Am 5.August 1950 wurde darauf in Stuttgart vor dem Schloß die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" verkündet. Der Kernsatz lautet: "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung". Die Vertriebenen wollten mit allen Kräften die Schaffung eines gemeinsamen Europas und den Wiederaufbau Deutschlands und Europas unterstützen. Das Schicksal der deutschen Vertriebenen wie aller Flüchtlinge sei ein Weltproblem, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordere.
Damit hat erstmalig in der europäischen Geschichte ein mit schwerem Unrecht geschlagenes Volk den Anfang gemacht, die eskalierende Spirale des Hasses und der Gewaltanwendung zu durchbrechen.